Allgemeine Information
Wer kann eine logopädische Behandlung in Anspruch nehmen?
- Menschen aller Altersstufen, sofern Beeinträchtigungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckablaufs vorliegen.
- Kleinkinder, Vorschulkinder, Schulkinder, Jugendliche, und Erwachsene
Wer trägt die Therapiekosten?
- Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten
- Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei
- Erwachsene ab 18 Jahren zahlen in der Regel einen geringen Eigenanteil
Wer kann eine logopädische Therapie verordnen?
- Kinderärzte/innen
- HNO Ärzte/innen
- Allgemeinmediziner/innen
- Neurologen/innen
- Kieferorthopäden/innen
- Zahnärzte/innen
sind berechtigt Logopädie- ggf. auch als Hausbesuch zu verordnen